ÜA Zeichen – Holz
Am 23. Oktober 2001 wurde das sogenannte ÜA-Zeichen („Übereinstimmung Austria") auf gesetzlicher Basis durch Verordnung von allen österreichischen Bundesländern (mit Ausnahme von Burgenland) eingeführt. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Landesgesetz, für Salzburg das LGBL. Nr. 87/1999.
In der zweiten Ausgabe der Baustoffliste ÖA, die mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist, wurde die Liste überarbeitet und. neue Normen berücksichtigt bzw. neue Produktgruppen aufgenommen.
Danach muß für alle Bauprodukte, für die es noch keine CE-Kennzeichnung gibt - das ist natürlich der weitaus überwiegende Anteil aller Bauprodukte - nachgewiesen werden, dass sie mit der Baustoffliste „ÖA" übereinstimmen. Der hierfür erforderliche Übereinstimmungsnachweis erfolgt in der Regel durch eine Zertifizierungsstelle eines Bundeslandes.
Die Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg arbeitet mit der Zertifizierungsstelle „Salzburg Zert Europäische Zertifizierungsstelle für Bauwesen" des LANDES SALZBURG zusammen und organisiert bzw. wickelt die erforderlichen Vorgänge zur Erlangung des ÜA-Zeichens ab.
Für die Umsetzung wird seitens des Gesetzgebers nach Aufnahme des Bauproduktes in die ÖA-Liste eine Übergangsfrist eingeräumt. Danach müssen alle Bauprodukte der ÖA-Liste das Einbauzeichen ÜA tragen, widrigenfalls sie nicht in den Verkehr gebracht und eingebaut werden dürfen.
Nachweis Zertfikat